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Hallo. Wenn ich bei eBay etwas für 1 Euro ersteigert habe, muss der Verkäufer das dann rausrücken? Und wenn er dann sagt er hat das nicht mehr, weil er es verloren hat? Mfg

Frage von anonym (22.09.2011 | 12:04)
Antwort wurde versendet

Hallo, die Community konnte keine schnelle Antwort finden. Verwandte Fragen und Diskussionsmöglichkeiten sowie ggf. Tipps und Ratschläge zu Deiner Frage über ebay,Euro,Hallo,Verkäufer findest Du in den Ergänzungen.

Antwort von hiogi (22.09.2011 | 13:44) und Bestätigung von hiogi (22.09.2011 | 13:44)

Ergänzungen

  1. HannesB schrieb am (22.09.2011 | 12:29):
    Das ist leider ein "beliebter" Verkäufertrick: "Ist mir beim Einpacken runtergefallen." oder "Muss mir gestern gestohlen worden sein."

    [ http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html ] Verstoß melden
  2. Questlerianer schrieb am (22.09.2011 | 12:37):
    Aber das bezieht sich ja eher nicht auf bereits beendete Auktionen!?
    Wenn ich etwas ersteigert habe, hat es der Verkäufer auch rauszurücken. So bin ich jedenfalls informiert, man kann da wohl im Ernstfall klagen. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, den Artikel auf eigene Kosten neu zu beschaffen! Aber das bleibt natürlich eine Grauzone.
    Letzten Endes bleibt nur die negative Bewertung als "Keule". Verstoß melden

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