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Hallo beisammen, stimmt es, dass die erste Mahnung (nach Fälligkeit einer Rechnung) kostenlos (also ohne Mahngebühr) sein muss? Danke für Infos!

Frage von alexomat (24.07.2011 | 18:56)
Antwort wurde versendet

Moin alexomat,der Schuldner einer Entgeltforderung kommt - ohne dass er gemahnt werden müsste - spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug.
Die Verzugszinsen werden grundsätzlich bei der ersten Mahnung nicht berechnet.

Quelle: Antwort von Questlerianer (24.07.2011 | 19:07) und Bestätigung von Dino123 (24.07.2011 | 19:09)

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