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Haften bei der Insolvenz eines gemeinnützigen Vereins alle Mitglieder mit ihrem Privatvermögen oder nur der Vorstand? Wenn nicht, wer haftet dann?

Frage von anonym (18.08.2010 | 17:55)
Antwort wurde versendet

Bei einem eingetragenen Verein haftet im Allgemeinen nur der Verein selbst. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sind Ansprüche unmittelbar gegen Vorstandsmitglieder und sonstige Handelnde denkbar bzw. kann der Verein seine Vorstandsmitglieder und besonderen Vertreter in Regress nehmen.

Quelle: Antwort von littlesista (18.08.2010 | 18:00) und Bestätigung von Questlerianer (18.08.2010 | 18:02)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (18.08.2010 | 18:02):
    http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachar tikel_detail.php?id=465&Fachgebiet_id=155 Verstoß melden

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