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Web-Frage
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Habe Sonntag etwas bestellt. 24 Stunden Lieferung. Hat 10 Euro mehr gekostet. Heute sind zwei der Artikel angekommen, aber der dritte, wichtige, ist nicht da. Kann ich die 10 Euro zurückverlangen? Was denkt ihr?

Frage von anonym (14.12.2010 | 20:51)
Antwort wurde versendet

Guten Abend. Hiogi ist keine Rechtsberatung. Könnte aber gut aussehen. Zitat: "Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."

Antwort von hansalbers (14.12.2010 | 22:07) und Bestätigung von komakeks (14.12.2010 | 22:11)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner
Antwort wurde nicht versendet

Ich denke da greift § 447Gefahrübergang beim Versendungskauf. "Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."

Quelle: Antwort von Marubas (14.12.2010 | 21:46)

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (14.12.2010 | 22:05):
    Die Antwort ist ja sehr gut, Marubas. Aber wir müssen darauf hinweisen, das Hiogi keine Rechtsberatung ist. Verstoß melden

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