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SMS-Frage
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Habe ich laut gesetz ein recht auf freizeit wo ich rausgehen kann wenn ich will und wenn wie lange gruß ans team

Frage von anonym (23.09.2009 | 20:38)
Antwort wurde versendet

Ab 18 J. kannst du rausgehen wann und wohin du möchtest. Unter 18 J. stehst du unter dem Vormund deiner Eltern. Probleme -> Jugendamt!

Quelle: Antwort von Intenso (23.09.2009 | 20:41) und Bestätigung von hansalbers (23.09.2009 | 20:42)

Ergänzungen

  1. Intenso schrieb am (23.09.2009 | 20:42):
    Ähmm Art. 2 Abs. 1 ... kleiner Zahlendreher ... Sry! Verstoß melden
  2. StanleyKubrick schrieb am (23.09.2009 | 20:44):
    Zudem: §§ 162 I 1 i.V.m. 2 BGB Verstoß melden
  3. StanleyKubrick schrieb am (23.09.2009 | 20:45):
    1626 - Zahl vegessen... ^^ Verstoß melden
  4. Mimbrocken schrieb am (23.09.2009 | 20:46):
    Jetzt konzentriert Euch mal ^^ Verstoß melden

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