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Greift das Diskriminierungsverbot auch bei Mietverträgen? Kann ein Vermieter einen WG-Bewohner wegen seiner Abstammung ablehnen? Was sagen die klugen hiogis?

Frage von Mimbrocken (07.09.2010 | 18:43)
Antwort wurde versendet

Hey Mim. Das AGG ist erst für Vermieter anwendbar, wenn sie mehr als 50 Wohnungen vermieten. Wegen des besonders persönlichen Charakters von Mietverhältnissen, hat der Gesetzgeber im übrigen darauf verzichtet, eine Anwendbarkeit des AGG anzuordnen. Unabhängig davon ist aber nach § 826 BGB die vorsätzliche, sittenwidrig

Quelle: Antwort von StanleyKubrick (07.09.2010 | 19:20) und Bestätigung von Questlerianer (07.09.2010 | 19:23)
Bewertung: positiv
Kommentar: Machen wir. Danke.

Ergänzungen

  1. StanleyKubrick schrieb am (07.09.2010 | 18:50):
    http://www.ra-dbw.de/neuigkeiten/mietrecht/das_allgemeine_gl eichbehandlungsgesetz/text.html Verstoß melden
  2. StanleyKubrick schrieb am (07.09.2010 | 18:55):
    http://www.ivd.net/files/AGG_Merkblatt.pdf

    http://www.juracity.de/mietrecht-juracity-de/artikel/agg-gel tung-auch-fuer-vermieter/index.html

    Verstoß melden
  3. Mimbrocken schrieb am (07.09.2010 | 18:58):
    Kein Massengeschäft. Privater Vermieter. Ich will nur eine unverbindliche Einschätzung, ob es sich lohnt, "die Welle zu machen".
    Hiogi ist keine Rechtsberatung ^^ Verstoß melden
  4. StanleyKubrick schrieb am (07.09.2010 | 19:01):
    Ich geh mal eben in nen Kommentar gucken. Denen traue ich in der Hinsicht mehr als irgendwelchen Links... Verstoß melden
  5. StanleyKubrick schrieb am (07.09.2010 | 19:12):
    Also das AGG ist nicht anwendbar. Was mir ein bisschen Sorgen macht, ist, dass daneben § 826 BGB anwendbar bleibt ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html ). Keine Ahnung, inwieweit das auf deinen "Fall" zutrifft... Verstoß melden
  6. Mimbrocken schrieb am (07.09.2010 | 19:16):
    Mhhh. Schade. Ich dachte, es wäre einfacher. Ich finde es total kacke, dass man jemanden, der super in eine WG passen würde, ganz offen wegen seiner türkischen Abstammung ablehnt.
    Mach zu Stan. Wir klären das. Thanks. Verstoß melden
  7. Questlerianer schrieb am (07.09.2010 | 19:20):
    Man sollte den Vermieter mal irgendwo an's "schwarze Brett" schlagen, vielleicht hilft das ja!? Verstoß melden
  8. Mimbrocken schrieb am (07.09.2010 | 19:28):
    Das Problem ist ja, dass die beiden anderen Bewohnerinnen weiterhin mit der Vermieterin auskommen müssen. Vertrackte Situation. Verstoß melden

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