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Gilt der Rundfunkstaatsvertrag nur für öffentlich-rechtliche, oder auch für private Sender?

Frage von anonym (10.09.2010 | 19:46)
Antwort wurde versendet

Der Rundfunkstaatsvertrag gilt nur für die Öffentlich-rechtlichen sender.

Quelle: Antwort von LeoO (10.09.2010 | 19:55) und Bestätigung von tanimal (10.09.2010 | 20:14)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (10.09.2010 | 20:10):
    Das dürfte falsch sein!
    "Inhalte (des Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) sind unter anderem:
    - das duale Rundfunksystem (Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk)"
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
    http://de.wikipedia.org/wiki/Duales_Rundfunksystem Verstoß melden
  2. tanimal schrieb am (10.09.2010 | 20:16):
    Fuck verklickt. Natürlich ist das falsch. Der RStV gilt ja sogar in Teilen für Websites... -.- Bzw galt vor dem Telemediendienstestaatsvertrag. Verstoß melden
  3. LeoO schrieb am (10.09.2010 | 20:31):
    au backe jetzt dämmerts mir auch
    Verstoß melden

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