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Web-Frage
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Gibt es im Bundestag einen Ansprechpartner für Bürger. Wenn man z.B. die Umbenennung eines Ministeriums anstreben möchte...?

Frage von anonym (17.03.2010 | 11:34)
Antwort wurde versendet

Ja, den Petitionsausschuss. Wegen Art. 17 GG hat jedermann das Recht sich mit einem Anliegen an Volksvertretungen zu wenden. Hieraus folgt sogar ein Recht auf Bescheidung des Anliegens. Der Petitionsausschuss ist online erreichbar (siehe Quelle). Viel Erfolg.

Quelle: Antwort von StanleyKubrick (17.03.2010 | 11:37) und Bestätigung von Clara (17.03.2010 | 11:39)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. StanleyKubrick schrieb am (17.03.2010 | 11:40):
    "Hieraus folgt sogar ein Recht auf Bescheidung des Anliegens...[und sei es noch so dämlich]" wollte ich noch hinzufügen. Jetzt nicht hinsichtlich des Anliegens des Fragestellers, sondern so im Allgemeinen... Verstoß melden

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