Antworten und Tipps zur Frage
Gibt es Gründe für eine fristlose Kündigung bei meinem mobilfunksnbieter?
Frage von anonym (19.04.2010 | 09:55)
Eine außerordentliche Kündigung bedarf eines sogen. „wichtigen Grundes“ i.S.v. § 313 BGB u. ist vom Einzelfall abhaengig. Bsp. in Quellen!

Quelle:
Antwort von Holger55 (19.04.2010 | 10:06)
und Bestätigung von Hori (19.04.2010 | 10:06)
Ergänzungen
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hansalbers schrieb am (19.04.2010 | 10:07):
Beispiele für wichtige Kündigungsgründe:
Gerichtlich bereits anerkannt als wichtiger Grund wurde etwa die wiederholte, nämlich zweimalige Falschabrechnung eines Mobilfunkanbieters zu Beginn der Vertragslaufzeit (AG Frankfurt/Oder, Urteil v. 14.07.2000, Az.: 2.2 C 307/00). Fristlos kündigen kann man ebenfalls, wenn man in Verbindung mit einem 2-Jahresvertrag ein hochwertiges Handy erwirbt und sich dieses als defekt herausstellt (AG Düsseldorf, Urteil v. 15.06.00, Az.: 34 C 3564/00). Gleiches gilt, wenn über mehrere Monate nicht behebbare Störungen auftreten, die dazu führen, dass der Kunde nicht in fremde Netze telefonieren oder SMS verschicken kann (AG Leipzig, Urteil vom 19. 2. 2003 - 9 C 12621/02). Auch bei einer unberechtigten Sperre des Gerätes durch den Anbieter darf sich der Mobilfunkkunde durch außerordentliche Kündigung fristlos vom Vertrag lösen (AG München, Urteil v. 25.11.2004, Az.: 191 C 30047/04)
http://www.aboalarm.de/kuendigungstipps/handyvertrag-kuendig en
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Holger55 schrieb am (19.04.2010 | 10:11):
steht auch in der ersten Quelle drin! :-)
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hansalbers schrieb am (19.04.2010 | 10:14):
Ich ergänze sowas nur gerne für Google. ^^
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Holger55 schrieb am (19.04.2010 | 10:42):
ok, got you!
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hansalbers schrieb am (19.04.2010 | 10:44):
http://www.youtube.com/watch?v=xzW_7ANnHZI
Ergänzung schreiben:
Zugeordnetes Thema:
Kündigung,
Mobilfunk