Antworten und Tipps zur Frage
Gibt es eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt das der Vorstand eines eingetragenen Vereines irgendwann neu gewählt werden muss?
Frage von anonym (01.05.2009 | 22:06)
Es gibt keine Regelung, dass zB 1x im Jahr gewählt werden muss. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand allerdings abberufen. Gruss

Quelle:
Antwort von tueb (01.05.2009 | 22:17)
und Bestätigung von winni300 (01.05.2009 | 22:23)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner
Ergänzungen
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Questlerianer schrieb am (01.05.2009 | 22:18):
Das stimmt nicht, das kann man so nicht bestätigen!
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Hajott schrieb am (01.05.2009 | 22:20):
Weiß nicht. §25 BGB sagt, dass die "Verfassung" des Vereins durch die Satzung geregelt wird. Das heißt die Satzung bestimmt (unter anderem), für wie lange der Vorstand gewählt wird (bestimmte Zeit oder eben "bis auf Widerruf").
Möglicherweise gibt es aber noch andere Rechtsvorschriften, die diese Regelung aushebeln (können).
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Questlerianer schrieb am (01.05.2009 | 22:22):
Genau, Hajott, das ist der springende Punkt!! Die Satzung!
Und die muss diesen Wahlpassus enthalten, ansonsten hat der Verein keine Chance zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit!
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Hajott schrieb am (01.05.2009 | 22:25):
Es geht ja aber nicht (primär) um die Gemeinnützigkeit, oder? Ein eingetragener Verein muss ja nicht per se gemeinnützig sein, denke ich.
Welchen Wahlpassus meinst du genau?
Übrigens: Genau das ist der Grund, warum ich von juristischen Fragen die Griffel weglasse. :)
Och neee, bestätigt. Menno, Winni, du bestätigst aber auch wirklich alles, was nicht bei 3 aufm Baum ist, oder? Liest du auch die Ergänzungen? :((
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tueb schrieb am (01.05.2009 | 22:25):
Vgl. Heinrichs/Ellenberger in Palandt, § 27, Rn. 2.
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Questlerianer schrieb am (01.05.2009 | 22:39):
@tueb
Gäbs das auch als Link? Mit Sicherheit nicht, zumindestens steht da nicht obige Aussage drin!
Ich war einige Jahre selbst Vorsitzender eines e.V., ich weiss ganz sicher, dass diese Antwort definitiv falsch ist!! Die Satzung MUSS diese Fragen regeln, da führt kein Weg dran vorbei! Das trifft übrigens AUCH auf einen nicht eingetragenen Verein zu! Aiuch dieser muss sich eine entsprechende Satzung geben.
Das war also nichts.
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Hajott schrieb am (01.05.2009 | 22:44):
Den Palandt gibts glaub ich nicht online, zumindest nicht, ohne für eine Art Abo zu bezahlen. :)
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tueb schrieb am (01.05.2009 | 23:00):
Mindestinhalt der Satzg sind Bestimmungen über Namen, Zweck u Sitz, über Erwerb u Verlust der Mitgliedsch, über Bildg des Vorstds, über die Berufg der MitglVersammlung u über die BeitragsPfl. Mehr ist grdstzl nicht erdl, da die §§ 26 ff die Verfassg des Vereins im Übrigen ausreichd regeln (Heinrichs/Ellenberger in Palandt, § 25, Rn. 2).
Es muss gerade keine Regelung dahingehend getroffen werden, wann ein Vorstand neu gewählt wird.
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Questlerianer schrieb am (01.05.2009 | 23:59):
Das ist an den Haaren herbeigezogen. Natürlich kann man die Frage mit "Nein" beantworten, da es im BGB darüber keine eindeutige Regelung gibt. Entscheidend ist allerdings die Meinung der zuständigen Bearbeiter imn Vereinsregister - und die würden eine derartige Auslegung in der Luft zerreissen! Alle rechtlich strittigen bzw. relevanten Fragen, die im BGB nicht definitiv geklärt sind, haben dann im verfassunggebenden Dokument des e. V. , nämlich der Satzung, verankert zu sein! Dort haben sowohl die Termine der ordentlichen MV, als auch die "Laufzeit" des Vereinsvorstands aufzutauchen! Ansonsten kannst Du Dir einen positiven Bescheid der Registerabteilung von vornherein abschminken - auch das habe ich selbst erlebt! Leider finde ich im Moment nichts Passendes im Netz, würde aber mindestens den rechten kleinen Finger dafür hergeben.
Wie gesagt, das sind alles eigene Erfahrungen als Vorsitzender eines e.V.
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chorknabe schrieb am (02.05.2009 | 20:52):
Nur weil Du regelmäßig unter einem Zelt aus Badetüchern und Wäscheklammern Teekränzchen zusammen mit Deiner Stoffpuppe Helga und dem Knopf-im-Ohr-Bär Brummi gefeiert hast und Dich dabei der Illusion hingegeben hast, Du würdest die Mitgliederversammlung im Vereinsheim der Fähnlein Fieselschweif-Ortsgruppe Obersalzberg leiten, in der Fanpost an das Micky Maus-Magazin verfasst wurde, damit Du Dir endlich einen Daisy Duck-Starschnitt über die Pferdefohlen-Bettdecke hängen kannst, macht Dich das noch lange nicht zu einer zuverlässigen oder auch nur akzeptablen Quelle.
Obwohl tueb Dir in seiner unermesslichen Güte und ohne Rücksicht auf wertvolle Lebenszeit und seinen übervollen Terminkalender die Palandt-Fundstelle abgetippt hat, hast Du außer dem rituellen Opfer diverser Körperteile und kindisch-besserwisserischem Gehabe bei ähnlichen Behauptungen wenig beizutragen.
Weil Du mich aber dauerst und da auch ich ein wohlwollender, gütiger Gott bin und in Dimensionen jenseits des Zeitbegriffs existiere, habe ich gewissenhaft die beck online-Datenbank durchforscht. Einerseits enthält § 57 BGB die inhaltlichen Mindestanforderungen an eine Vereins-satzung. Was fehlt darfst Du entweder erraten oder nachlesen. Zu
dem einen oder dem anderen wirst Du ja wohl in der Lage sein. Reuter im MüKo, Jauernig, BGB und Schulze/Dörner/Ebert, BGB
verweisen alle auf die "das Vereinsleben bestimmenden Grundlageentscheidungen" aus BGHZ 47, 177 und 105, 313 f., als da
wären die identitätsbestimmenden Regelungen (Zweck, Name, Sitz), die Regelungen der Voraussetzungen und Folgen der Mitgliedschaft und schließlich die Regelungen über die Bildung, die Bestellung und den Wirkungskreis der Organe (e pluribus unum: MüKo, § 25 Rn. 4).
Ich möchte Dir nicht vorenhalten, dass der Formularvorschlag für die Gründung eines Sportvereins eine Wahl auf 2 Jahre vorschlägt. Im Lichte der obigen Ausführungen kann ich dem aber nicht mehr als nur vom praktischen Mehrwert, nicht aber von zwingender Gesetzeslage begründete Existenz zusprechen.
Abschließend bleibt noch zu sagen, dass die Frage auf gesetzliche Regelungen, nicht auf Deinen Erfahrungsaustausch mit der netten Tante vom Bürgeramt, die Dir zwischen Kekskrümeln Deinen Personalausweis verlängert hat, abziehlte.
Solange Du Dich also nicht dazu herablässt eine nach gewöhnlichen Maßstäben und nicht denen Deiner dementen Voodoopriesterinnen-Großmutter annerkannte Quelle für Deine ansonsten haltlosen Äußerungen beizusteuern, halt Dich doch in Zukunft einfach zurück, wenn die großen Jungs sich unterhalten. Danke.
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Questlerianer schrieb am (02.05.2009 | 22:05):
Ohh, Gott (chorknabe) höchstselbst hat zu mir gesprochen! Ich überlege noch, ob ich in Ehrfurcht erstarre oder in Demut versinke.
Obwohl: gesprochen? Jede Menge geredet, zur Sache allerdings nur wenig Erhellendes beigetragen. Aber ich will Dich beileibe nicht bremsen, sofern Du derartige Ergüsse zur Selbstbestätigung nötig hast.
Ansonsten kann ich Dir versichern, dass ich Deinen Beitrag durchaus mit Interesse entziffert habe, sofern Du mir in Deiner unermesslichen Güte wenigstens zutraust, dies - wenn auch stockend und unter Aufbietung all meiner Kräfte - erledigen zu können.
Fazit: Ich habe selten ein derart hochgestochenes Geseier gehört bzw. gelesen! Und ich habe mich köstlich amüsiert!
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Intenso schrieb am (02.05.2009 | 22:14):
Hehe, ja amüsiert habe auch ich mich :D. P.S. Mir, als Fragesteller, hat die Ausführung von Questler deutlich besser geholfen, als das hochgestochene Geschwafel des selbst ernannten Hiogi-Gottes (chorknabe), welches im übrigen weder sachlich korrekt noch für iwen hilfreich ist.
Des Weiteren erinnere ich dich, chorknabe, daran, dass die Ergänzungen nicht missbräuchlich dafür genutzt werden sollten, deine vermeindliche Machtstellung zu präsentieren. Hiogi hilft das jedenfalls nicht.
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Questlerianer schrieb am (02.05.2009 | 22:51):
DAS ist mir übrigens die Hauptsache, Intensio, dass ich DIR (als Fragesteller) zumindestens einige Anregungen zu dem Thema liefern konnte. Das dabei auch persönliche Erfahrungen eine Rolle spielten, so what?
Amüsant ist übrigens, dass unser Verein sich zwecks Herausgabe einer (Stadtteil)Zeitung gründete! Wenn ich mir vorstelle, dass wir Beiträge in "chorknäblicher Rhetorik" veröffentlicht hätten, unsere Leser hätten sich unter Garantie mehr als nur am Kopf gekratzt ... ;-))
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