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SMS-Frage
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Gibt es ein legales gerät, dass mir blitzer oder laser geräte der polizei frühzeitig meldet?

Frage von anonym (23.06.2009 | 10:59)
Antwort wurde versendet

Nein! Par. 23 StVO sagt: Dem Führer eines KFZ ist es untersagt, ein techn. Gerät zu betreiben, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt.

Quelle: Antwort von HannesB (23.06.2009 | 11:10) und Bestätigung von winni300 (23.06.2009 | 11:11)

Ergänzungen

  1. HannesB schrieb am (23.06.2009 | 11:11):
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln
    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Verstoß melden

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