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SMS-Frage
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Gaststättte Mwst für Speisen und Getränke im Lokal und ausser Haus besonders Getränke(Kaffee to go)

Frage von anonym (07.03.2010 | 07:48)
Antwort wurde versendet

Bei verzehr im Lokal 19%, bei "to go" gilt es als Lebensmittelverkauf, d.h. 7%. Daher zB auch in Dland bei McDonalds immer die Nachfrage...

Quelle: Antwort von Mabuse76 (07.03.2010 | 09:39) und Bestätigung von haarsplizz (07.03.2010 | 09:57)

Ergänzungen

  1. Ulikoe schrieb am (22.04.2010 | 18:01):
    Stimmt leider nicht. Kaffee ist ein Getränk und damit 19%. Egal ob innen oder außen Verstoß melden

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