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Garantiefall: Zeugnis Baden-Württemberg, Realschule. 3x die Note 5. Einmal in einem Hauptfach. 2 mal im Nebenfach. Ich habe aber auch eine 2 in einem Hauptfach und auch 2x die 2 in zwei Nebenfächern. Dier geichen doch die 5er genau aus, oder?

Frage von anonym (02.07.2009 | 14:37)
Antwort wurde versendet

Du bleibst nicht sitzen! Allerdings muss dein gesamter Notendurchschnitt genau 4,0 oder besser betragen. siehe Quelle - Gruß

Quelle: Antwort von winni300 (02.07.2009 | 14:58) und Bestätigung von hansalbers (02.07.2009 | 14:59)
Bewertung: positiv
Kommentar: Vollkommen richtig. Auf Realschilen in Ba-Wü kann man bis zu 3 5en mit passenden 2en asgleichen. Vielen Dank =)

Diese Frage wurde schon einmal negativ bewertet und neu eingestellt, um eine bessere Antwort zu erhalten.

Fragenverlauf:

Antwort wurde versendet

Die Leistungsbewertungen sind oft pädagogische Ermessensentscheidungen, mehr Hilfe bekommst du hier:
Tel. 08001110333 (Mo-Fr 14.30-19.30)
(Quelle: Die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche) Verstoß melden

Antwort von dasCARUSO (02.07.2009 | 14:28)

Bewertung: negativ
Kommentar: Die Leistungsbewertungen ja. Die Versetzungsordnung im Normalfall nicht. Klar kann zum Schluss nach Konferenzen und so weiter nach pädagogischen besten Wissen und Gewissen anders entschieden werden. Im Normalfall stehts aber schwarz auf weiss. Sorry. Verstoß melden

anonym (02.07.2009 | 14:37)

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (02.07.2009 | 14:34):
    ?

    Der wollte wissen, ob er sitzen bleibt und keine Telefonseelsorge. Verstoß melden
  2. Caro schrieb am (02.07.2009 | 14:54):
    Hmm, in NRW bleibt man mit 2 Fünfen sitzen, egal in welchen Fällen. Keine Ahnung wie das in Baden-Württemberg ist... Verstoß melden
  3. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 14:55):
    Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis
    1. der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und
    2. der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist und
    3. die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note "ungenügend" bewertet sind und
    4. die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note "ausreichend" bewertet sind; trifft dies in höchstens drei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für jedes dieser drei Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist.



    Du bleibst nicht sitzen... http://www.rs-linkenheim.de/eltern/versetzungsordnung.htm Verstoß melden
  4. hansalbers schrieb am (02.07.2009 | 14:55):
    Caruso: Siehe Ergänzung 1. Verstoß melden
  5. taranta schrieb am (02.07.2009 | 14:58):
    Punkt 4 sagt aber doch das Gegenteil, oder?

    Einmal steht da maximal ein Fach mit schlechter 4 (ausreichend ist doch 4 oder?) und weiter unten steht dann 3 Fächer mit schlechter als 4. Verstoß melden
  6. Caro schrieb am (02.07.2009 | 14:59):
    Genau! Mit 2 Fünfen bleibt er doch laut dem Punkt schon sitzen, er hat ja sogar 3.. Also ich denke, dass er sitzen bleibt.. Verstoß melden
  7. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:00):
    "...maßgebenden Fach..." -> Deutsch, Mathe und Englisch Verstoß melden
  8. hansalbers schrieb am (02.07.2009 | 15:00):
    Die 2 in einem Kernfach gleicht die 5 im anderen Kernfach aus. Verstoß melden
  9. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:01):
    Da steht doch: "trifft dies in höchstens drei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen" Verstoß melden
  10. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:02):
    Davor aber das:

    in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note "ausreichend" bewertet sind


    Dann fehlt wohl so was in der Art: Trifft dies in weiteren 3 nicht-maßgebenden Fächern ..... Verstoß melden
  11. Caro schrieb am (02.07.2009 | 15:03):
    Als maßgebende Fächer für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse gelten
    1. im Pflichtbereich,
    sofern sie in der schuleigenen Stundentafel für die jeweilige Klasse ausgewiesen sind, Religionslehre oder Ethik, Deutsch, Geschichte, Erdkunde-Wirtschaftskunde-Gemeinschaftskunde, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaftliches Arbeiten, Sport, Musik und Bildende Kunst

    ?? Verstoß melden
  12. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:03):
    Ach, der soll seine Lehrer fragen^^ Die werden es wohl am besten wissen... Verstoß melden
  13. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:05):
    Aber Winni müsste recht haben. Da steht ja in den 3 maximalen Fächern (und maßgebend sind ja dann wohl alle^^) mit 5, ist zu versetzen, wenn diese ausgeglichen werden können.

    Kann er ja. Verstoß melden
  14. Caro schrieb am (02.07.2009 | 15:05):
    Wie gesagt, bei uns (NRW) bleibt man mit 2 Fünfen sitzen, da werden die doch wohl in Baden-Württemberg nicht 3 Stück durchgehen lassen? Verstoß melden
  15. dasCARUSO schrieb am (02.07.2009 | 15:06):
    Deshalb mein Hinweis auf die Nummer gegen Kummer Verstoß melden
  16. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:06):
    Bildung ist Ländersache. Ein Nachteil im Föderalismus. Verstoß melden
  17. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:07):
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=1E148030282 67D8A941EBD352A099D4D.jpa5?quelle=jlink&query=GymVersV+BW&ps ml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GymVersVBWV7P1 Verstoß melden
  18. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:10):
    Das ist für Gymnasien^^ Verstoß melden
  19. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:12):
    Ja stimmt...auf den Gymnasium darf man nur 2 Fächer "unterm Strich" haben...^^ Verstoß melden
  20. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:12):
    Da hört sichs aber besser an.

    Ich versteh das so: (Beim letzten Link vpon dir, voin der Schule):

    Eigentlich sollte im Zeugnis nix schlechter sein als ausreichend.

    Hat er aber dann doch bis zu drei 5er, muss er die ausgleichen, um versetzt zu werden.

    Winni hat recht ^^ Antwort stimmt. Verstoß melden
  21. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:13):
    Juuuhu :D Verstoß melden
  22. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:14):
    Ist ja auch logisch:

    Gymansien maximal 2 5er zum ausgleichen

    Realschulen maximal 3 5er zum ausgleichen

    Hauptschule? maximal 4 5er zum ausgleichen??


    Icxh hasse Schulen und das Bildungssystem:

    http://www.youtube.com/watch?v=yaDmjESm3aA

    bitte anschauen^^ Verstoß melden
  23. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:17):
    http://www.zeit.de/news/artikel/2008/11/26/2670713.xml ^^ Verstoß melden
  24. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:18):
    Ich bin ja schon seit 30 Jahren für Gemeinschaftsschulen. Verstoß melden
  25. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:20):
    Und ich bin seit 30 Jahren für mehr Verantwortung der Schulleitung und für Nicht-Beamten als Lehrer. Und für Beurteilung der Lehrer durch Kollegen, Schüler und Eltern. Und für freie Fächerwahl der Schüler. Verstoß melden
  26. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:23):
    freie Fächerwahl der Schüler finde ich eh am besten. Verstoß melden
  27. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:33):
    Damit meine ich nicht die Kernfächer. Ich habe viel mit Auszubildenden zutun und dann besprechen wir, die in der engeren Auswahl. Und Kollgene kommen dann "Ja, der hat ne 4 in Sport" "Und der hat ne 5 in Musik" "Achja und der hat in NWA ne auch ne 4".

    Kunst und Musik sind musische Fächer. Haste Talent dafür okay. Haste keins, wirst Du auch nie Musikprofessor oder Grafikdesigner. Brauchste nicht. Gehirzellenverschwendung.

    Naturwissenschaften genauso.

    Ab der 7. Klasse sollte man das frei wählen können. Verstoß melden
  28. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:34):
    Richtig... Verstoß melden

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