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Frage:Wenn ich mich in mein Studium einklage. Auf welches recht   plädiere ich da? Also welche grunde nennt mein Rechtsanwalt? Bitte   alle angeben :) mfg

Frage von anonym (28.06.2010 | 13:33)
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Antwort von hiogi (28.06.2010 | 15:44) und Bestätigung von hiogi (28.06.2010 | 15:44)

Ergänzungen

  1. StanleyKubrick schrieb am (28.06.2010 | 13:37):
    Die Rechte werden sich regelmäßig aus den Formulierungen der jeweiligen Immatrikulationsordnungen o.ä. ergeben. In denen befinden sich dann ausfüllungsbedürftige Begriffe (so oder so ähnlich: "...die geeigneten Kandidaten..."), die nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Gleichheitsprinzips (Art. 3 GG) bzw. der Berufs(ausbildungs)freiheit (Art. 12 GG) zu interpretieren sind und einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung gewähren. Verstoß melden

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