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SMS-Frage
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Fahrrad gestohlen, Versicherung bezahlt, neues Fahrrad gekauft, gestohlenes Fahrrad wiedergefunden. Was passiert i.d.R. mit dem neuen Fahrrad?

Frage von anonym (19.09.2008 | 11:05)
Antwort wurde versendet

Du kannst das neue Fahrrad behalten.Das wieder aufgetauchte ist nun Eigentum der Versicherung u.du musst es aushändigen,sonst Betrug+Strafe.

Quelle: Antwort von tatsaechlich (19.09.2008 | 11:38) und Bestätigung von Hitman (19.09.2008 | 11:39)

Ergänzungen

  1. frenetic schrieb am (19.09.2008 | 11:44):
    Aber wer ist so blöd und meldet das der Versicherung?.....bei nem Fahrrad? tztztz
    Hätte zu gerne ne Quellenangabe. Verstoß melden
  2. tatsaechlich schrieb am (19.09.2008 | 11:50):
    Dann fahre mal mit einem als gestohlen gemeldetem Bike rum u.lass dich erwischen,dass wird teuer...
    Hatte mal so einen Fall im Bekanntenkreis,die fanden das alte Bike,das Neue war auch schöner u. ´s waren ehrliche Leute,gibt es eben auch. Verstoß melden
  3. goagoer schrieb am (19.09.2008 | 12:01):
    das finde ich ja gut. es wäre ja schlimm, wenn es umgekehrt wäre (das neue wieder abgeben.) das wäre für mich jeden falls die bessere logik.
    manchmal gibt es eben auch echt kulante regelungen... find ich gut! Verstoß melden

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