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exmann hat was dagegen, daß wir wieder in unsere heimet ziehen, da er seinen sohn 9 dann nur noch selten sieht. was kann ich da machen? gesetzeslücken?

Frage von dieschg (14.02.2010 | 13:33)
Antwort wurde versendet

Familiengerichtl.Entscheidung nach §§1628 od.1671 BGB nötig. Fachanwalt wird dir taktisch besten Weg aufzeigen -> Nichts Unüberlegtes machen

Quelle: Antwort von StanleyKubrick (14.02.2010 | 15:03) und Bestätigung von Mimbrocken (14.02.2010 | 15:03)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. StanleyKubrick schrieb am (14.02.2010 | 13:35):
    Gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht? Verstoß melden
  2. dieschg schrieb am (14.02.2010 | 13:38):
    gemeinsames sorgerecht, entfernung dann ca 500km Verstoß melden
  3. christopherturk schrieb am (14.02.2010 | 13:52):
    http://www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm Verstoß melden
  4. StanleyKubrick schrieb am (14.02.2010 | 13:54):
    Falls ihr euch nicht einigen könnt, werdet ihr nicht um eine familiengerichtliche Entscheidung herumkommen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1628.html - Kann dir ansonsten nur noch raten, dich da möglichst sofort an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden, der wird dir nämlich im Gegensatz zu uns ganz genau sagen können, wie du dich am besten zu verhalten hast, damit die familiengerichtliche Entscheidung zu deinen Gunsten ausfällt. Verstoß melden
  5. dieschg schrieb am (14.02.2010 | 14:58):
    danke!
    Verstoß melden

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