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Es gibt also keine Möglichkeit, dass einer Regierung sozusagen der Auftrag entzogen wird? Vielen Dank
Frage von anonym (01.10.2010 | 21:01)
Ein denkbarer - exotischer - Ausnahmefall wäre noch, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfung Neuwahlen bestimmt. Das hätte allerdings nicht direkt etwas mit der Regierung zu tun, sondern mittelbar über die sie tragende Parlamentsmehrheit. Ich hab ja gesagt, dass es da noch die ein oder andere gibt

Ergänzungen
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StanleyKubrick schrieb am (01.10.2010 | 21:07):
Also: Nein. Es gibt nur die Möglichkeit des konstruktiven Misstrauensvotums. Ein Vertrauensentzug ist nur möglich, soweit zuvor die Vertrauensfrage gestellt wurde.
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StanleyKubrick schrieb am (01.10.2010 | 21:13):
Beachte aber:
"Die Vertrauensfrage kann nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt genutzt werden, vielmehr muss eine „echte“ Regierungskrise vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich einer Organklage 1983 dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten in dieser Frage allerdings einen großen Beurteilungsspielraum zugebilligt. Diesen Spielraum hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung über die Auflösung des Bundestages im Jahre 2005 bestätigt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensfrage
Hierzu noch eine Bemerkung von mir: Das Parlament kann natürlich der Regierung über einen sogenannten "schlichten" Parlamentsbeschluss das Vertrauen entziehen. Nur das dieser keine rechtliche Relevanz hat. Faktisch wird er natürlich in der Regel den Bundeskanzler dazu bewegen die Vertrauensfrage zu stellen. Auch kann das Parlament einen von der Regierung eingebrachten Gesetzesvorschlag scheitern lassen, was faktisch zu derselben Situation führen wird.
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