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Ergänzung: es ist gerade andersrum beim Frisör ist der Erfolg gesichert (meistens, es gibt immer Einzelfälle) u beim Arzt ist er nicht gesichert!?

Frage von anonym (16.07.2011 | 13:27)
Antwort wurde versendet

Das ist alles in allem richtig. Frisör = Erfolg geschuldet = Werkvertrag. Der Arzt kann keinen Erfolg gewährleisten, da die Genesung auch maßgeblich von der körperlichen Konstitution des Patienten abhängt. Daher nimmt die - soweit ich das überblicke - ganz herrschende Meinung einen Dienstvertrag an. Ausnahmen möglich.

Quelle: Antwort von StanleyKubrick (16.07.2011 | 13:57) und Bestätigung von Questlerianer (16.07.2011 | 13:59)
Bewertung: positiv
Kommentar: Chefs wissen nicht alles!!

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