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Eine Managmentfirma aus der Schweiz erbringt Leistungen für einen in Luxemburg Steuerpflichtigen. Wie wird das mehrwertsteuerlich behandelt?

Frage von anonym (07.01.2012 | 13:53)
Antwort wurde versendet

In Luxemburg.
Ist der Empfänger der Dienstleistungen ein Unternehmer, der die Dienstleistungen für sein Unternehmen bezieht, gilt grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen an dem Ort besteuert werden, an dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG).

Quelle: Antwort von Questlerianer (08.01.2012 | 00:01) und Bestätigung von dasCARUSO (08.01.2012 | 00:04)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (07.01.2012 | 22:43):
    http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/broschueren/eu_u msatzsteuer.pdf Verstoß melden

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