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Das mit dem jedermannsrecht ist Quatsch..Nur bei Wikipedia geklaut..Jedermannsrechte wie Notwehr, vorläufige Festnahme oder Notstände im BGB sind gemeint!!

Frage von anonym (13.04.2011 | 18:25)
Antwort wurde versendet

Dann meinen Sie sicher die "Jedermannsgrundrechte", die im deutschen Grundgesetz verankert sind. Dazu gehören alle Gesetze, die jedem vorbehalten sind. also: "jeder", "jedermann", "alle Menschen". Siehe zum Beispiel: http://dejure.org/gesetze/GG/2.html

Ergänzungen

  1. tanimal schrieb am (13.04.2011 | 18:44):
    Das haetten wir riechen sollen oder was? Verstoß melden
  2. winni300 schrieb am (13.04.2011 | 18:49):
    Oder auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Festnahmerecht#Jederm ann-Festnahme Verstoß melden
  3. HannesB schrieb am (13.04.2011 | 18:52):
    Aber er/sie schreibt doch "BGB"!?! Verstoß melden
  4. Questlerianer schrieb am (13.04.2011 | 18:53):
    Neee, der meint eher sowas hier, winni!
    http://www.iphpbb.com/foren-archiv/15/904000/903280/jederman nsrechte-76195913-53908-2.html Verstoß melden
  5. HannesB schrieb am (13.04.2011 | 18:54):
    Glaub' ich auch. Vielleicht. Verstoß melden
  6. winni300 schrieb am (13.04.2011 | 19:01):
    Oh, ja klar.^^ Verstoß melden

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