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Darf mein vermieter einfach so die Miete erhöhen? Wohne seit 5 Jahren in der Wohnung und Renoviert wurde nichts

Frage von anonym (05.01.2012 | 16:24)
Antwort wurde versendet

Hiogi bietet keine Rechtsberatung, sondern liefert zu Rechtsthemen nur unverbindliche Hinweise. Für belastbare Rechtsinformationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Einseitige Mieterhöhungen durch den Vermieter sind berechtigt nach Maßgabe der §§ 558 - 560 BGB. Beachten Sie hierzu bitte unsere Quellen.

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