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Darf man während der Elternzeit freiberuflich dazuverdienen, ohne dass es anderswo wieder abgezogen wird? Wenn ja, wieviel?

Frage von littlesista (03.11.2011 | 17:04)
Antwort wurde versendet

JA: Du darfst dazuverdienen. ABER: Es wird auf der anderen Seite wieder abezogen!
Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Lies mal die Quellen.

Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (03.11.2011 | 17:10):
    Lohnt auf jeden Fall nicht, wird alles gegengerechnet! :-(
    Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus Köln und spezialisiert auf Elternzeit und Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: „Eine Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezugs lohnt sich finanziell meist nicht.“ Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kosten für die Kinderbetreuung entstehen.
    http://www.elternzeit-elterngeld.de/eltern-magazin-elternzei t-elterngeld-nebenjob.pdf Verstoß melden
  2. Questlerianer schrieb am (03.11.2011 | 17:22):
    Die Quelle ist richtig gut, Schwesterchen. ;-) Verstoß melden
  3. littlesista schrieb am (03.11.2011 | 20:36):
    Danke, Questi, dann muss ich mir irgendwas überlegen. Verstoß melden

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