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Darf man den TÜV einen Monat überziehen ohne bestraft zu werden?

Frage von anonym (11.08.2011 | 19:37)
Antwort wurde versendet

Ja, da passiert noch nix. Zitat: "Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet: Zwei bis vier Monate : € 15,-- ..." Siehe Quelle. Hinweis: Keine Rechtsberatung.

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