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SMS-Frage
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Darf ich mit 16 in Begleitung eines 18 jährigen in einem Film, der erst ab 18 freigegeben ist?

Frage von anonym (08.09.2009 | 19:55)
Antwort wurde versendet

Nein. Ab 18 heißt ab 18. Und das heißt ab 18. (Und sowieso nicht mit irgendwelchen "wildfremden" anderen, die über 18 sind) ;)

Quelle: Antwort von T0mm1 (08.09.2009 | 20:00) und Bestätigung von StanleyKubrick (08.09.2009 | 20:00)

Ergänzungen

  1. T0mm1 schrieb am (08.09.2009 | 20:02):
    Hier nochmal deutlicher:

    "s gibt betreffend solcher Filmvorstellungen nur eine einzige Ausnahme!, und das ist die, dass Kinder zwischen 6 und 11 Jahren, auch in FSK12 Vorstellungen dürfen, wenn eine Begleitperson dabei ist!
    (§ 11 (2) JuSchG).

    Bei allen anderen FSK gibt es keine Ausnahmen!
    Dies bedeutet FSK18 = FSK18!

    Alles andere mit Begleitperson und schriftlicher Erlaubnis der Eltern ist totaler Unsinn!"

    http://iq.lycos.de/qa/show/2014610/Mit-17-in-einen-Kinofilm- ab-18/
    http://bundesrecht.juris.de/juschg/__11.html Verstoß melden

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