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Darf ich einen fliegenden Teppich auch mit dem Bootsführeschein Binnen fliegen?

Frage von anonym (17.08.2009 | 12:17)
Antwort wurde versendet

Ja. Allerdings muss dazu die Zusatzprüfung A ++ absolviert werden. Dazu musst Du beim Bezirksamt den Antrag 96 der Teppichverordnung stellen

Quelle: Antwort von Mimbrocken (17.08.2009 | 12:22) und Bestätigung von tatsaechlich (17.08.2009 | 12:22)

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