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Darf ich den Führerschein anfangen, wenn ich 07.03.1995 geboren wurde?

Frage von anonym (13.09.2011 | 12:02)
Antwort wurde versendet

Hallo. Ja, das kannst du. Du bist jetzt 16 Jahre, 6 Monate und 6 Tage alt und somit berechtigt den Führerschein ab 17 (Begleitetes Fahren) zu machen. "Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden." Viel Spaß!

Ergänzungen

  1. Nightwalker schrieb am (13.09.2011 | 13:46):
    Danke! Doch wenn ich erst 3 Monate vor 17 anfangen kann, dann darf ich ja noch nicht? Verstoß melden
  2. HannesB schrieb am (13.09.2011 | 13:49):
    Die Prüfung kommt am Ende der Ausbildung. Diese darfst Du jetzt bereits anfangen, nicht jedoch jetzt schon die Prüfungen ablegen. Verstoß melden
  3. winni300 schrieb am (13.09.2011 | 14:11):
    Ja, also darfst du bereits in die Theoriestunden gehen und anfangen zu lernen ;) und wenn der Fahrlehrer meint, dass du soweit bist, kannst du auch schon Fahrstunden ableisten. Dir PRÜFUNGEN darfst du erst zu den genannten Zeitpunkten ablegen.. Verstoß melden

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