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Bitte mal jemand anders, weil LAVC nie richtige Quellen angibt: Ist eine zweiwöchige unbezahlte Probezeit rechtswidrig?

Frage von anonym (31.07.2008 | 18:45)
Antwort wurde versendet

Es wird nicht erlaubt,einige Stunden oder Tage sind unbezahlt möglich,aber nicht mehrere Wochen.

Quelle: Antwort von frechdachs (01.08.2008 | 10:41) und Bestätigung von Bischi (01.08.2008 | 10:52)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. Mimbrocken schrieb am (31.07.2008 | 18:56):
    Ich denke, hier ist zwischen ProbeZEIT (man hat schon einen Vertrag unterschrieben und hat eine festgelegte Probezeit) natürlich mit Bezahlung und ProbeARBEITEN zu unterscheiden. Das machen die Arbeitgeber heute wohl ganz gerne. Natürlich vor Vertragsabschluss. Und da gilt: Was beide vereinbaren ist "Gesetz". So hab' ich es im Netz verstanden. Verstoß melden
  2. PasBern schrieb am (01.08.2008 | 00:00):
    Entsprechendes habe auch ich auf der Seite Arbeitsamtes gelesen, auch ver.di stimmt dem, wenn auch unwillig, zu. Verstoß melden

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