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Bis wann gab es in Deutschland die Todesstrafe?

Frage von anonym (16.02.2009 | 10:08)
Antwort wurde versendet

Mit der Gründung der BRD am 23.05.1949, in Berlin später am 20.01.1951 und in der ehem. DDR 17.07.1987 - dort jedoch nur offiziell.

Quelle: Antwort von adsci (16.02.2009 | 10:20) und Bestätigung von Hitman (16.02.2009 | 10:21)

Ergänzungen

  1. Zeitspeicher schrieb am (16.02.2009 | 10:23):
    naja:
    "Im Strafgesetzbuch blieb die Todesstrafe etwa für Mord bis 1953 vorgesehen und wurde erst mit dem Dritten Strafrechtsänderungsgesetz (BGBl. I S. 735) jeweils durch lebenslange Zuchthausstrafe ersetzt.
    inzelne Landesverfassungen ließen die Todesstrafe theoretisch noch zu: Nach Art. 47, Abs. 4 der Bayerischen Verfassung musste die Staatsregierung deren Vollzug bestätigen. Erst nach einem Volksentscheid vom 8. Februar 1998 wurde dieser Passus gestrichen. Auch in der Verfassung des Saarlands, das der Bundesrepublik 1957 beitrat, stand bis 1956 eine ähnliche Vorschrift. In Art. 21, Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen ist bis heute die gegenstandslose Einschränkung enthalten, dass ein richterliches Todesurteil nur auf Grund eines Strafgesetzes und nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sei."

    http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Deutschland

    Bisschen schnell geantwortet oder? Verstoß melden
  2. adsci schrieb am (16.02.2009 | 10:30):
    nö, das waren nur lokale abweichungen (ohne praktischer auswirkung). die frage war nach der abschaffung der todesstrafe in *deutschland*. das hab ich auch gelesen, aber war für die antwort unwichtig. Verstoß melden
  3. Zeitspeicher schrieb am (16.02.2009 | 11:08):
    Im Strafgesetzbuch blieb die Todesstrafe etwa für Mord bis 1953 vorgesehen und wurde erst mit dem Dritten Strafrechtsänderungsgesetz (BGBl. I S. 735) jeweils durch lebenslange Zuchthausstrafe ersetzt. Verstoß melden
  4. adsci schrieb am (16.02.2009 | 12:56):
    wenn es gegen die verfassung verstößt wäre es aber nicht durchführbar gewesen. wenn ich 1953 geschrieben hätte wäre es nicht richtig, für erklärung kein platz in einer sms. die verfassungen der länder gingen auch zu weit. all das sind ja nur textleichen. hingerichtet konnte und wurde keiner, so wie ich das rauslese?! :) danke für den hinweis. Verstoß melden
  5. adsci schrieb am (16.02.2009 | 12:57):
    berlin war die einzige echte ausnahme. Verstoß melden
  6. Zeitspeicher schrieb am (16.02.2009 | 14:08):
    ok. Verstoß melden

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