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Bin ich mit der Frau des Bruders meiner Frau verwandt? Oder anders, bin ich mit der Schwägerin meiner Frau verwandt?

Frage von anonym (04.02.2012 | 19:49)
Antwort wurde versendet

Im Sprachgebrauch hat es sich durchgesetzt, dass man von "Verwandtschaft" spricht. Im rechtlichen Sinne spricht man allerdings von "verschwägert". Wichtig ist doch nur, dass man sich mag :) LG von hiogi.de

Quelle: Antwort von christopherturk (04.02.2012 | 20:01) und Bestätigung von hansalbers (04.02.2012 | 21:13)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (04.02.2012 | 20:04):
    Ich glaube, er/sie will eher den entsprechenden "Verwandtschaftsgrad" wissen ...
    Wenn ich mich nicht sehr ire, dann greift hier die sog. "Schwippschwagerschaft" ... Verstoß melden
  2. StanleyKubrick schrieb am (04.02.2012 | 20:05):
    Stimmt: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwippschwager Verstoß melden
  3. StanleyKubrick schrieb am (04.02.2012 | 20:49):
    Du solltest in Erwägung ziehen, zu duellieren... Verstoß melden
  4. Questlerianer schrieb am (04.02.2012 | 21:17):
    Meinst Du wirklich ... ^^ Verstoß melden
  5. christopherturk schrieb am (05.02.2012 | 18:57):
    Das war schon absichtlich so formuliert.
    Erben kann man übrigens als Schwippschwager schon, hatte da erst letztens einen kuriosen Fall ^^ Verstoß melden

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