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Berechnet man für die verrichtete Arbeit auch die Mehrwertsteuer?

Frage von anonym (24.11.2010 | 19:19)
Antwort wurde versendet

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, dann musst du alle deine Umsätze versteuern, auch die für geleistete Arbeit. Zitat: "Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt."

Quelle: Antwort von Hajott (24.11.2010 | 19:20) und Bestätigung von winni300 (24.11.2010 | 19:24)

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