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Bekommt man bescheid gesagt, wenn man eine Steuererklärung abgeben muss? Oder wird man Aufgefordert oder so was?

Frage von anonym (06.11.2009 | 14:10)
Antwort wurde versendet

Ich bekomme ein Erinnerungsschreiben, da ich in den Vorjahren abgegeben habe. Entscheidung hängt beim 1. Mal vom Gehalt / Dir ab.s.Links

Antwort von bbweb (06.11.2009 | 14:22) und Bestätigung von Judy (06.11.2009 | 14:23)
Bewertung: positiv
Kommentar: Danke euch.

Ergänzungen

  1. Judy schrieb am (06.11.2009 | 14:19):
    z.B. bei Rentnern gibt es keine offizielle Benachrichtigung. Jeder muss selber klären, ob er steuerpflichtig ist: http://www.welt.de/welt_print/article735440/Rentner_muessen_ sich_selbst_um_Steuerpflicht_kuemmern.html
    Dann wird es bei anderen wohl ebenso sein.
    Allerdings erhältst du eine Erinnerung, wenn in den letzten Jahren schon eine Steuererklärung abgegeben wurde und der Termin überschritten ist. Verstoß melden
  2. bbweb schrieb am (06.11.2009 | 14:21):
    In welchen Fällen muss ich eine Einkommensteuererklärung ausfüllen?
    Selbst wenn man nur geringe Einkünfte hat, kann es Pflicht sein, eine Steuererklärung mit bestimmten Anlagen auszufüllen ("Pflichtverlangung"):

    * Wer nicht angstellt ist, aber Einkünfte über dem Grundfreibetrag (bis 2008: 7.664 € pro Person; 2009: 7.834 €) hat. Hier sind z. B. viele Rentner betroffen.
    * Wer Freibeträge in seine Lohnsteuerkarte eintragen lässt und dadurch schon im laufenden Jahr Steuern spart, muss nach Abschluss des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit Anlage N (nichtselbstständige Arbeit) ausfüllen.
    * Auch wenn man mit 2 oder mehr Lohnsteuerkarten arbeitet, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden; ebenso, wenn mit Lohnsteuerklasse VI gearbeitet wurde.
    * Wenn Ehegatten die Steuerklassenkombination III / V gewählt haben und auch auf die Karte mit der Steuerklasse V Geld verdient wurde.
    * Bei Erhalt von Lohnersatzleistungen: z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld.
    * Wer mehr an Kapitalerträgen als der Sparerfreibetrag hatte, muss nach Abschluss des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP ausfüllen.
    * Wer vermietet, muss zur Steuererklärung auch die Anlage V ausfüllen.
    * Wer ein Gewerbe betreibt, muss eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G ausfüllen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit oder anderer selbstständiger Tätigkeit wird eine Anlage S benötigt. Bis 2007 kamen Gewinne aus allen diesen Tätigkeiten in Anlage GSE.
    Zusätzlich zu den Anlagen G, S oder GSE ist eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen. Dies gilt auch wenn es ein Kleingewerbe gemäß § 19 UStG Abs. 1 ist.
    Weitere Informationen zum Thema Gewerbe: hier.


    Die Pflichtveranlagung ist für Menschen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (angestellt) in § 46 EStG geregelt.
    Ansonsten ist sie in § 56 EStDV geregelt.
    zum Seitenanfang
    In welchen Fällen ist es besonders sinnvoll, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen?

    Steuer-Spar-
    Erklärung 2009
    Es ist besonders dann sinnvoll, wenn man eine Steuerrückzahlung zu erwarten hat. Dies ist beim "Normalbürger" oft, ja fast immer der Fall.
    In folgenden Fällen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung besonders:

    * Wenn man im Kalenderjahr weniger oder nur wenig mehr als der Grundfreibetrag (bis 2008: 7.664 € pro Person; 2009: 7.834 €) verdient hat, aber Steuern gezahlt wurden. - häufiger Fall bei Schülern und Studenten.
    * Ungleichmäßiger Verdienst als Angestellter/Arbeiter während des Kalenderjahres, z. B. wegen:
    o Wechsel Beruf - Bundeswehr/ZDL oder umgekehrt
    o Wechsel Ausbildung - Beruf
    o Wechsel Arbeitslosigkeit - Beruf
    o Änderung des Gehalts durch Beförderung oder Umstufung
    o unregelmäßige Auszahlung von Provisionen
    o Ferienjob von Schülern und Studenten
    o usw.
    * Es wurden Steuer und Solidaritätszuschlag von Zinsen und Kapitalerträgen abgezogen, obwohl man unter dem Sparerfreibetrag liegt.
    Sie werden nach einem Eintrag in die Steuererklärung zurücherstattet, bzw. als schon gezahlte Steuer angerechnet. (siehe Anlage KAP)
    * Es fanden 'haushaltsnahe Dienstleistungen' statt, z. B. Betreuung, Handwerkerarbeiten und Ähnliches. Die Arbeitsleistung (nicht das Material) ist steuerlich absetzbar.
    (mehr...)
    * Es sind Spendenquittungen vorhanden oder es wurde Kirchensteuer gezahlt.
    * Es gab Unfälle oder größere Kosten für Krankheiten oder Scheidung.
    * Es gab Kosten für den Beruf (=Werbungskosten) als die Werbungskostenpauschale von 920 €, z. B. Fahrtkosten, Weiterbildung, Umzug wegen Beruf, ...
    * Es gab Kosten für Steuerberatung. Dabei ist der auf den Privathaushalt entfallende Anteil seit einigen Jahren nicht mehr absetzbar. Wohl aber Beratung zu den Themen Nichtselbstständige Arbeit, Kapitalerträge, Vermietung, Gewerbe, usw.
    * Heirat am Ende oder während des Kalenderjahres.
    Das Paar wird besteuert, als wäre es das ganze Jahr verheiratet.
    * Geburt eines Kindes. Die Familie wird besteuert, als wäre das Kind schon das ganze Jahr dabei.
    * Der Steuerzahler ist während des Kalenderjahres gestorben. Grundfreibetrag, Sparerfreibetrag usw. gelten aber ungekürzt für das ganze Jahr.
    Bei einem Ehepaar gilt der günstige Splittingtarif für das gesamte Todesjahr und für das darauf folgende Jahr. (mehr...)
    * ...


    Hinweis: Noch wesentlich mehr Steuer als mit einer Einkommensteuererklärung kann man eventuell dadurch sparen, dass man mal überlegt, von wem man erben wird, und wem man etwas vererben wird, und was dabei wohl an Erbschaftsteuer fällig werden könnte.
    Ausführlicher auf underer Seite Testament und Erbschaftsteuer

    http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#muss Verstoß melden

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