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SMS-Frage
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also der verkäufer ist privat und in der beschreibung stand nix von einen defekt. kann er jetzt auch rechtliche schritte gegen mich einleiten. ich habe gleich bezahlt.

Frage von anonym (14.07.2009 | 22:55)
Antwort wurde versendet

Nenenene, gegen dich nicht. Wieso denn auch? Er müsste beweisen, dass er das Handy defektlos abgeschickt hat. Frag mal bei ebay direkt nach

Antwort von taranta (14.07.2009 | 22:56) und Bestätigung von Philicarly (14.07.2009 | 22:58)

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (14.07.2009 | 23:00):
    Schritt 1: Sie melden das Problem

    http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#step1 Verstoß melden
  2. Mimbrocken schrieb am (14.07.2009 | 23:06):
    Jetzt ist das Handy da und kaputt. Die Geschichte wird uns also noch ein paar Jahrzehnte begleiten. Man könnte sich ja einfach mal auf der eBay-Seite umsehen..... Verstoß melden

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