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Abwieviel Metern von einer roten Ampel entfernt gilt die Überquerung nicht als "Rotquerung"?

Frage von anonym (30.01.2010 | 13:00)
Antwort wurde versendet

Der/die Fragesteller(in) wurde informiert, dass nach 90 Minuten noch keine Antwort vorlag und es wurde auf den Detaillink zum späteren Nachlesen der Ergänzungen verwiesen.

Antwort von hiogi (30.01.2010 | 14:44) und Bestätigung von hiogi (30.01.2010 | 14:44)

Ergänzungen

  1. Intenso schrieb am (30.01.2010 | 16:48):
    In der polizeilichen Praxis wird ein "Rotlichtverstoß" meist als solcher angesehen, sobald du die Haltelinie überfährst, obwohl die Ampel schon 'Rot' zeigt. Die eigenltiche Entfernung zur Ampel ist erstmal unerheblich.

    Sollte es im späteren Bußgeldverfahren zu einem Gerichtstermin kommen, kann auch die eigentliche Entferung zur Ampel eine Rolle spielen.

    Entscheidend für einen "Rot-" bzw. "Gelblichtverstoß" ist auch, ob gefahrloses Anhalten vor der Ampel mögliche gewesen wäre. Bei einem "Rotlichtverstoß" sollte das aber in aller Regel der Fall sein. (Ausnahmen können z.B. durch starke Glätte oder Sichtbehinderungen zur LSA gegeben sein.) Verstoß melden

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