Antworten und Tipps zur Frage

SMS-Frage
10

Ab wieviel grad gibt es hitzefrei?

Frage von anonym (25.08.2009 | 10:22)
Antwort wurde versendet

Runderlass d. Kultusmin. v. 1975: Hitzefrei kann v. Schulleiter gegeben werden. Nicht unter 25 Grad Raumtem., nur nach Rückspr. m. Lehrerrat

Quelle: Antwort von Clara (25.08.2009 | 11:08) und Bestätigung von HannesB (25.08.2009 | 11:09)
Antwort wurde nicht versendet

Wenn das Thermometer in einer Pause 28° und mehr anzeigt, muß es ab dem nächsten Stundenende Hitzefrei geben.

Quelle: Antwort von bohnifaz (25.08.2009 | 10:28)

Ergänzungen

  1. Clara schrieb am (25.08.2009 | 10:41):
    Muss es? Ich dachte bisher, das kann jede Schule individuell für sich entscheiden, ob und ab welcher Temperatur Hitzefrei gegeben wird.

    Gibt es dazu eine rechtlich verbindliche Quelle? (wikipedia sagt dazu nichts) Verstoß melden
  2. tatsaechlich schrieb am (25.08.2009 | 10:46):
    Eher werden auch die Stunden verkürzt, als alles ausfallen zu lassen.Ist ja auch sinnvoller. Verstoß melden
  3. bohnifaz schrieb am (25.08.2009 | 10:51):
    Es wurde gefragt ab wieviel Grad es hitzefrei gibt. Auch hier gibt sicherlich regionale Unterschiede. Ohne eine konkrete Frage kann ich auch keine konkrete Antwort geben. Verstoß melden
  4. bohnifaz schrieb am (25.08.2009 | 10:54):
    Es gibt einen Erlass des Kultusministeriums Rheinland-Pfalz vom 15.12.1975: "1.1 An Tagen, an denen der Unterrichtserfolg nach den örtlichen Verhältnissen wegen drückender Hitze (Außentemperatur um 10.00 Uhr mindestens 25° Celsius im Schatten) in Frage gestellt ist, kann nach der vierten Stunde, vom allgemeinen Unterrichtsbeginn an gerechnet, der Ausfall des Unterrcihts angeordnet werden.1.2 Die Entscheidung über den Ausfall des Unterrichts trifft der Schulleiter. Bei benachbarten Schulen soll über den Ausfall des Unterrichts bei gleichen Bedingungen möglichst gleichmäßig entschieden werden....3. Diese Regelung gilt nicht für die Klassenstufen 11 bis 13 der allgemeinbildenden und der beruflichen Gymnasien und für die anderen Schularten des beruflichen Schulwesens." Verstoß melden
  5. bohnifaz schrieb am (25.08.2009 | 11:10):
    Der Runderlass betrifft aber leider nur Rheinland-Pfalz! Verstoß melden
  6. Clara schrieb am (25.08.2009 | 11:12):
    Das steht in meiner Quelle nicht. Dort ist zu lesen: "Hitzfrei für Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen - darauf besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch ..." Verstoß melden
  7. bohnifaz schrieb am (25.08.2009 | 11:16):
    Aber auch entscheidend ist meiner Meinung nach, dass auch Schülergruppen davon ausgeschlossen sind. Verstoß melden
  8. HannesB schrieb am (25.08.2009 | 11:18):
    Entscheidender ist bei dieser Fragestellung, dass es eben "kein generelles Recht auf hitzefrei" gibt. Verstoß melden
  9. Clara schrieb am (25.08.2009 | 11:20):
    Eine richtig gute Quelle wär hier mal hilfreich ... die hatte ich leider auch nicht. Aufgrund der Formulierung in meiner Quelle dachte ich, das sei eine deutschlandweite Regelung. Irrtum, offenbar ... Verstoß melden
  10. bohnifaz schrieb am (25.08.2009 | 11:22):
    Deswegen finde ich ist keine der beiden Antworten Korrekt! Den vielleicht ist der Fragesteller ja auch berufstätig und wollte es für den betrieblichen Ablauf wissen. Verstoß melden

Ergänzung schreiben:

Zugeordnetes Thema:
, , ,
Spiegel Stern Welt PC Welt Handelsbaltt Hamburger Abendblatt Deutsche Startups Giga

loading...