Antworten und Tipps zur Frage

Web-Frage
2

Ab welcher Anzahl an Verkäufen bei Ebay gilt man rechtlich als Gewerbetreibender?

Frage von anonym (17.03.2010 | 14:04)
Antwort wurde versendet

Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit – mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin. siehe Ergänzung oder Quelle für weitere Anhaltspunkte. Gruß

Quelle: Antwort von winni300 (17.03.2010 | 14:09) und Bestätigung von Clara (17.03.2010 | 14:10)

Ergänzungen

  1. winni300 schrieb am (17.03.2010 | 14:08):
    Anhaltspunkte ob Sie privat oder gewerblich handeln

    Nachfolgend finden Sie einige grundsätzliche Anhaltspunkte, die Ihnen bei der Einschätzung helfen können, ob sie privat oder gewerblich auf eBay handeln.

    Bei der Einordnung, ob Sie privat oder gewerblich handeln, ist unerheblich, ob Sie nebenher noch einen anderen Job haben und nur „nebenberuflich“ auf eBay handeln oder ausschließlich auf eBay Ihr Geld verdienen.

    Wichtig: Ob Sie auf eBay gewerblich handeln ist immer eine Entscheidung, die nur Sie für Ihren konkreten Einzelfall treffen können. eBay kann daher diesbezügliche Fragen nicht weitergehend beantworten.

    Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:

    *

    Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen.
    *

    Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen.

    Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

    *

    Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen.
    *

    Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
    *

    regelmäßig große Artikelmengen verkaufen.
    *

    häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
    *

    eBay Verkaufsagent sind.
    *

    für Ihr Unternehmen einkaufen.

    Von der Rechtsprechung sind folgende Kriterien bereits berücksichtigt worden:

    *

    Eigenschaft als PowerSeller
    *

    Unterhaltung eines eBay-Shops
    *

    Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit – mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
    *

    Zahl der aktuellen Verkäufe – laufen über einen längeren Zeitraum ständig eine größere Anzahl an Verkäufen, so wird es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer handeln
    *

    Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert) – der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Indiz für gewerbliche Tätigkeit eingestuft

    Diese Aufzählung ist weder abschließend noch sind die angegebenen Werte für die Feststellung der Gewerblichkeit verbindlich. Sie sollen lediglich einen Anhaltspunkt zur Orientierung geben. Bei Unklarheiten sollten Sie Ihren Status verbindlich klären. Dazu raten wir Ihnen, sich bei einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt über Ihre steuer- und gewerberechtlichen Pflichten zu informieren. Verstoß melden
  2. Clara schrieb am (17.03.2010 | 14:10):
    Diese ganzen Urteile hier sind auch interessant:

    http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm Verstoß melden

Ergänzung schreiben:

Zugeordnetes Thema:
,
Spiegel Stern Welt PC Welt Handelsbaltt Hamburger Abendblatt Deutsche Startups Giga

loading...