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iPhone-Frage
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Ab wann darf die Polizei bzw Kripo ein Handy abhôren? Und wie kann ich das bemerken bzw verhindern?

Frage von anonym (01.12.2011 | 12:56)
Antwort wurde versendet

Die Überwachung ordnet grundsätzlich ein Richter an, bei Gefahr im Verzug der Staatsanwalt. Dessen Anordnung muss jedoch innerhalb von drei Tagen durch den Richter bestätigt werden. Der Überwachte muss einer schweren Straftat nach § 100 a Abs.2 StPO verdächtig sein (u.a. Mord, Totschlag, Bandendiebstahl, Raub)

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