Profil von CoramBell
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| 28.04.2010 | |
Letzte Frage von CoramBell
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Nein. Drei Möglichkeiten: Der Vertrag wird verlängert, der Vertrag wird beendet und das Grundstück dem Eigentümer des Bauwerks zum Kauf angeboten, oder der Grundstückseigentümer muss das Bauwerk KAUFEN, und zwar zum Preis von zwei Drittel des aktuellen Wertes. Gruß, hiogi.de |
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